Taxi 305000
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AGB & Beförderungshinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung und Durchführung von Fahrten über Taxi 305000. Stand: 11. Juli 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Fahrten, die über diese Website, telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail bei Taxi 305000 (Fa. Andreas Ungar, Innsbruck – siehe Impressum) angefragt oder bestellt werden.

2. Unsere Rolle: Vermittlung von Fahrten

Taxi 305000 organisiert und vermittelt Fahrten eines Verbunds selbstständiger, behördlich konzessionierter Taxiunternehmer. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem jeweils ausführenden Taxiunternehmer zustande; dieser ist am Fahrzeug ersichtlich und wird auf Wunsch genannt. Führt Taxi 305000 die Fahrt selbst durch, ist Taxi 305000 Vertragspartner der Beförderung.

3. Anfragen & Vorbestellungen

Anfragen und Vorbestellungen über die Website, WhatsApp oder E-Mail sind unverbindlich. Eine Fahrt gilt erst als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt wurde (z. B. per Rückruf oder Antwortnachricht). Bitte achten Sie auf vollständige und richtige Angaben (Abholort, Datum, Uhrzeit, Erreichbarkeit) – dafür ist der Besteller verantwortlich.

4. Preise

Im Pflichtfahrgebiet Innsbruck gilt der amtliche Taxitarif; maßgeblich ist der Taxameterbetrag. Die im Online-Rechner angezeigten Beträge sind unverbindliche Richtwerte auf Basis der berechneten Strecke.

Für Fahrten über das Tarifgebiet hinaus (z. B. Flughäfen, Skigebiete, Langstrecken) werden Preise frei vereinbart. Verbindlich ist ausschließlich der bei der Bestätigung genannte Festpreis; dieser versteht sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Maut je einfacher Fahrt. Vom Besteller veranlasste Wartezeiten, Zwischenstopps oder Routenänderungen können zusätzlich verrechnet werden.

5. Pünktlichkeit, Anschlüsse & Zeitpuffer

Abholzeiten und Routen werden sorgfältig und mit Reserve geplant. Fahrzeiten hängen jedoch von Verkehrslage, Witterung und behördlichen Anordnungen ab und können nicht garantiert werden. Bei Fahrten zu Flughäfen, Bahnhöfen oder Terminen obliegt es dem Fahrgast, einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen (bei Flügen: empfohlene Check-in-Zeit der Fluglinie zuzüglich großzügiger Fahrzeitreserve).

Für Vermögensschäden aus verpassten Flügen, Zügen, Anschlüssen oder Terminen haften der ausführende Taxiunternehmer und der Vermittler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist insoweit ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6. Haftung

Für Personenschäden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt gehaftet (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des ausführenden Unternehmers). Zwingende gesetzliche Haftungsregeln (insbesondere EKHG und Konsumentenschutzgesetz) bleiben unberührt.

Im Übrigen – insbesondere für Sach- und Vermögensschäden – haften der ausführende Taxiunternehmer und der Vermittler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Fehler bei der Vermittlung (z. B. Übermittlung von Auftragsdaten) haftet Taxi 305000 nach denselben Maßstäben.

7. Gepäck & Beförderung

Übliches Reisegepäck sowie Ski und Sportgeräte werden im Rahmen des verfügbaren Platzes befördert – Sperriges bitte bei der Bestellung angeben. Die Beförderung kann aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen verweigert werden (z. B. Gefährdung der Sicherheit, stark verschmutzende Gegenstände).

8. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gesetzliche Gerichtsstände – bei Verbrauchern insbesondere nach dem KSchG – bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: 11. Juli 2026 · Fragen zu diesen Bedingungen: info@taxi305000.at · Impressum · Datenschutzerklärung